Archiv | Verband der Fährschifffahrt
Scandlines klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

Die Reederei Scandlines hat am 08.05. beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Festen Fehmarnbeltquerung eingereicht. Trotz mehrfacher Anpassungen der Planunterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens seien nach wie vor eine Vielzahl von Planungsdefiziten nicht behoben worden. Einige dieser ungelösten Problemstellungen hätten direkte negative Auswirkungen auf den Fähr- und Geschäftsbetrieb von Scandlines.
Während der dänische Vorhabenträger die Möglichkeiten eines zum Tunnel parallelen Fährbetriebs verneint, kommt ein von der Planfeststellungsbehörde beauftragtes Gutachten zu einem ganz anderen Schluss. Hierin werden der Fährlinie auch zukünftig 40% der straßenseitigen Frachtverkehre zugeschrieben – zuzüglich einer erheblichen Anzahl an Passagieren. Voraussetzung hierfür ist aber eine faire und ausgewogene Tunnelplanung, welche auch die berechtigten Interessen von Scandlines berücksichtigt.
Nach der Auffassung von Scandlines entbehrten die aktuellen Planungen jedoch nach wie vor einer anforderungsgerechten und im Vergleich zum Tunnel nicht schlechter gestellten straßenseitigen Anbindung des Fährhafens Puttgarden. Auch den Nachweis ausreichender Schiffssicherheit auf einer der meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt während der Bauphase bleibt der Beschluss schuldig. Stattdessen werde versucht, viele der planungsrelevanten Fragestellungen bezüglich der notwendigen Risikominimierung auf die Zeit der Bauausführung selber zu verschieben.
Foto: Hafen Puttgarden, ©: Scandlines